Hundesteuer und Anmeldung

 

Wenn ihr euch einen Hund zulegt oder mit eurem Hund nach Bad Kreuznach zieht müsst ihr ihn wie in jeder Stadt innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden. Durch die Anmeldung erfolgt außerdem die Ausgabe der Hundesteuermarke. Schließlich müssen in Kreuznach für jeden Hund 108 Euro Hundesteuer pro Jahr entrichtet werden.

Gut zu Wissen

  • Im Jahr 2015 wurde die Hundesteuer letztmalig von 96 auf nun 108 Euro für jeden Hund angehoben.
  • 2047 Hunde sind im Stadtgebiet gemeldet – 11 Hunde sind davon als gefährlich eingestuft.
  • Demnach bringt die Hundesteuer einen Ertrag von 220.000 Euro jährlich für die Stadt.

via Post

Geht das auch online?

Das Formular zur Hundesteuer Anmeldung könnt ihr online ausfüllen. Es ist jedoch nicht für die Eingabe übers Smartphone vorgesehen und daher etwas umständlich, wenn ihr kein Laptop habt. Außerdem müsst ihr das Formular im Anschluss ausdrucken und per Post ans Kämmereiamt senden. Digital geht das alles leider nicht.

Wie melde ich meinen Hund an?

Auf der Seite von rlpdirekt findet ihr Informationen rund um die Hundesteuer und -anmeldung.

     rpldirekt Hundehaltung Information

Die Anmeldung findet statt, indem ihr das Formular zur Hundesteuer Anmeldung ausfüllt. Dieses findet ihr über rlpdirekt oder direkt hier. Alle orange hinterlegten Felder sind Pflichtfelder. Gefordert wird unter anderem eure Anschrift, Rasse und Geburtsdatum des Hundes und die Erteilung eines Lastschriftmandats.

     Hundesteuer Anmeldung Formular

Verantwortlich für die Hundesteuer sowie Abgaben und Entgelte bei der Stadtverwaltung ist Frau Britta Butzbach (Email im Link). Da ihr das Formular nicht online unterschreiben und die Einzugsermächtigung für die Steuer im Original vorliegen muss, müsst ihr das Papierstück ausdrucken und per Post an das Kämmereiamt schicken.

Wie melde ich meinen Hund ab?

Für die Abmeldung reicht eine Email an die Stadt. Die Hundemarke müsst ihr dann auch zurück geben.

     Hund abmelden

Die entsprechende Satzung zur Hundesteuer der Stadt findet ihr hier.

     Satzung Hundesteuer PDF

Dort ist auch festgeschrieben, dass ihr vorsätzlichem gegen die Meldepflicht oder die Anbringung der Hundemarke verstoßt mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro bestraft werden könnt. In dieser Satzung steht unter Paragraph 5

(1)Der Steuersatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr (Kalenderjahr) festgesetzt.

Satzung Hundesteuer vom 14.12.2011

Die entsprechende Haushaltssatzung von 2020 findet ihr zu guter Letzt hier.

     Haushaltssatzung und Haushaltsplan PDF

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