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Benutzungsordnung
der Stadtbibliothek Bad Kreuznach
vom 30.09.2024
Kreuzstraße 69, 55543 Bad Kreuznach, Tel. 0671/800-240
bibliothek@bad-kreuznach.de
www.stadtbibliothek.bad-kreuznach.de
1. ALLGEMEINES
Die Stadtbibliothek Bad Kreuznach ist eine öffentliche Einrichtung in Trägerschaft der Stadt Bad Kreuznach.
2. BENUTZERKREIS
Im Rahmen dieser Ordnung kann jeder auf privatrechtlicher Ebene die zur Ausleihe bestimmten Medien entleihen und
die Stadtbibliothek benutzen. Die Benutzungsordnung gilt für angemeldete und nicht angemeldete Benutzer/innen.
3. ANMELDUNG
Der/Die Benutzer/-in meldet sich persönlich unter der Vorlage des Personalausweises oder eines gleichgestellten
Ausweisdokuments an. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen die schriftliche Erlaubnis
des/der gesetzlichen Vertreters/-in. Mit dieser Erlaubnis verpflichtet sich der/die gesetzliche Vertreter/-in dazu, alle
anfallenden Entgelte und Gebühren zu begleichen sowie etwaige Haftungsansprüche aus dem Benutzungsverhältnis
zu erfüllen. Der/Die Benutzer/-in bzw. der/die gesetzliche Vertreter/-in erkennt die Benutzungsordnung durch
eigenhändige Unterschrift an. Jede/r Benutzer/-in erhält bei der Anmeldung einen Bibliotheksausweis. Der
Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbibliothek. Ein Ausweisverlust muss der
Stadtbibliothek unverzüglich angezeigt werden. Jeder Wohnungswechsel ist der Stadtbibliothek mitzuteilen. Die
Entgeltregelung bei der Anmeldung, der Verlängerung und beim Verlust des Bibliotheksausweises ist unter der lfd. Nr.
9 aufgeführt.
4. SPEICHERUNG VON DATEN
Die bei der Anmeldung mitgeteilten persönlichen Daten werden zur Abwicklung des automatisierten
Ausleihverfahrens elektronisch gespeichert. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden dabei beachtet.
Informationen nach Art. 13 DSGVO erhält man direkt in der Bibliothek. Auch auf der Webseite der Bibliothek steht
dieses Dokument zur Verfügung.
5. AUSLEIHE, VERLÄNGERUNG, VORMERKUNG
Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises werden alle Medien mit Ausnahme von Präsenzbeständen (Zeitungen, der
jeweils aktuellsten Nummer von Zeitschriften, Nachschlagewerken) bis zum Ablauf der nachfolgend aufgeführten
Rückgabefristen ausgegeben:
a) Bücher, Hörbücher, CDs: 4 Wochen
Die Rückgabefrist kann auf Antrag bis zu zweimal um jeweils 4 Wochen verlängert werden, wenn keine Vorbestellung
vorliegt.
b) Zeitschriften für Erwachsene: 2 Wochen
Zeitschriften für Kinder: 4 Wochen
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
c) DVDs, Tonies, Konsolenspiele: 4 Wochen
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
d) Onleihe und andere digitale Angebote
Ein gültiger Bibliotheksausweis berechtigt auch zur Nutzung der Onleihe Rheinland-Pfalz und anderen digitalen
Angeboten der Stadtbibliothek.
e) Rückruf
Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Stadtbibliothek ausgegebene Medien jederzeit zurückfordern.
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6. AUSWÄRTIGER LEIHVERKEHR
Im Bestand der Stadtbibliothek nicht vorhandene Medien können im Rahmen der geltenden Richtlinien im
auswärtigen Leihverkehr beschafft werden. Für jede Leihverkehrs-Bestellung wird pro Titel bei Abholung der
Bestellung ein Entgelt von 3,00 € erhoben. Eine Garantie, dass der gewünschte Titel lieferbar ist, kann nicht
gewährleistet werden.
7. BEHANDLUNG DER ENTLIEHENEN MEDIEN, HAFTUNG
Der/Die Benutzer/-in bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu
behandeln, sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Der Verlust entliehener Medien ist
der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für jede Beschädigung, Veränderung, Beschmutzung oder jeden Verlust
ist der/die Benutzer/-in bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten schadenersatzpflichtig. Für Schäden, die aus einer
durch Missbrauch des Bibliotheksausweises ermöglichten Benutzung entstehen, ist der/die eingetragene Benutzer/-in
haftbar. Dies gilt nicht, wenn der Verlust des Bibliotheksausweises gemäß Nr. 3 der Bibliothek unverzüglich angezeigt
wurde oder der/ die Benutzer/in bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat.
Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Bibliothek an Daten,
Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von
Medien aus der Bibliothek entstehen.
8. INTERNET- UND PC-NUTZUNG
a) Die Internet- und PC-Arbeitsplätze stehen allen Bibliotheksbenutzern/-innen zur Verfügung. Auch das WLAN ist frei
zugänglich. Die Nutzungsdauer wird von der Bibliotheksleitung festgelegt.
b) Datenschutz: Die Bibliothek empfiehlt nach einer Arbeitssitzung am PC diesen neu zu starten. Damit werden
sämtliche Verläufe, der Cache oder anderweitig vom Nutzer/von der Nutzerin erzeugte oder gespeicherte Daten
gelöscht und der Urzustand des Gerätes wiederhergestellt.
c) Die Bibliothek haftet nicht:
– für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer
– für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern/innen und Internetdienstleistern sowie weiteren
Dritten
– für Schäden, die einer Benutzerin/einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort
angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen
– für Schäden, die einer Benutzerin/einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des
unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
d) Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard-
und Software und die Verfügbarkeit der zugänglichen Informationen und Medien beziehen.
e) Die Benutzerin/Der Benutzer verpflichtet sich:
– die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und gesetzeswidrige
Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z.B. pornografische,
rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt.
– keine Dateien und Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren
– die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der
Bibliothek entstehen, zu übernehmen
– das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbieter abzuwickeln.
f) Es ist nicht gestattet:
– Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen
– Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den PC-Arbeitsplätzen zu
installieren oder zu speichern
– an den PC-Arbeitsplätzen kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen
9. ENTGELTE, EINZIEHUNG
a) Ausstellung und Verlängerung eines Bibliotheksausweises: 20,00 €
Gültigkeitsdauer vom Tag der Ausstellung / Verlängerung: 12 Monate
Vom Entgelt befreit sind Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahren). Außerdem bildungs- und
erziehungsorientierte, gemeinnützige Institutionen (Schulen, Kindergärten, Vereine, Behörden, …).
b) ermäßigte Jahreskarte: 10,00 €
Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende ab 18 Jahren, Empfänger/-innen von Bürgergeld und
Grundsicherungsleistungen, Schwerbehinderte (ab GdB 50%), Personen mit Ehrenamtskarte und Jugendleitercard.
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c) Monatskarte: 4,00 €
Gilt ab dem Tag der Ausstellung für 4 Wochen.
d) Partnerkarte: 10,00 €
Wenn ein Lebenspartner/eine Lebenspartnerin eine mit 20,00 € bezahlte Hauptkarte besitzt, kostet die Zweitkarte für
den Partner/die Partnerin nur die Hälfte. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Wohnsitz.
e) Ausleihentgelte für Medien
DVDs (Spielfilme) pro Stück 1,00 €
Alle anderen Medien können mit einem gültigen Bibliotheksausweis kostenlos entliehen werden.
f) Vormerkung
Verliehene Medien können vorbestellt werden. Kosten pro Stück 1,00 €
g) Verspätungsentgelte
Das Verspätungsentgelt beträgt für jede entliehene Medieneinheit, einschließlich Fernleihmedien, bei Überschreiten
der Leihfrist
um 1 Woche 1,00 €
um 2 Wochen weitere 2,00 €
um 3 Wochen und mehr Wochen weitere 2,50 €
zuzüglich der Bearbeitungskosten für Erinnerungen.
h) Einziehung
4 Wochen nach Überschreiten der Leihfrist werden die entliehenen Medien durch Boten oder auf dem Rechtsweg
eingezogen. Für entstandene Verwaltungskosten sind zusätzlich zu den entstandenen Verspätungsentgelten 15,50 €
zu entrichten. Bei auswärtigen Benutzern/-innen werden die tatsächlichen Einziehungskosten erhoben, falls diese den
vorgenannten Betrag überschreiten.
i) Ausstellen eines Ersatzausweises: 3,00 €
j) Kopien und Ausdrucke
sind entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird in der Bibliothek durch Aushang bekannt gemacht.
k) Veranstaltungen – Eintrittsgelder
Orientieren sich an Honorar und Gage und sonstigen Ausgaben der Bibliothek.
Bei Veranstaltungen des Fördervereins der Stadtbibliothek legt dieser selbständig die Höhe fest.
10. VERHALTEN IN DER BIBLIOTHEK UND HAUSRECHT
Das Hausrecht nimmt die Leitung der Bibliothek oder nehmen die mit seiner Ausübung beauftragten Bediensteten wahr.
Der Aufenthalt in den Räumen der Bibliothek ist nur zur zweckbestimmten Benutzung erlaubt. Das Mitbringen von
Tieren ist nicht gestattet. Rauchen und Essen sind in den Bibliotheksräumen nicht gestattet. Jede/r Benutzer/-in hat sich
so zu verhalten, dass andere nicht gestört, belästigt oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
Medien, die den Regalen entnommen und nicht ausgeliehen werden, sind an ihren Standort zurückzubringen und
wieder einzuordnen. Sammlungen, Werbungen sowie jede Gewerbetätigkeit sind in der Bibliothek nicht erlaubt. Über
Ausnahmen entscheidet das zuständige Amt der Stadtverwaltung.
11. AUSSCHLUSS
Personen, die gegen Bestimmungen dieser Ordnung mehrfach oder erheblich verstoßen, können auf Zeit oder auf Dauer
von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden.
12. SCHLUSSBESTIMMUNG
Diese Ordnung tritt am 30.09.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.10.2021 außer Kraft.