Privat Solar Photovoltaik Anlage betreiben

Als Antwort der Abteilung Energiewirtschaft der kreuznacher Stadtwerke kam folgendes PDF Dokument zur „Anmeldung einer „steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bis 600 VA“.
PDF Dokument

https://netze.stadtwerke-kh.de/index.php?id=1634

Auszug:

•Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß derFördergesetze (EEG, KWKG) beansprucht.

•Mein Zähler soll – sofern nicht bereits vorhanden – von der Stadtwerke GmbH gemäß den Regelungen des MsBG auf eine moderne Messeinrichtung (mit Erfassung beider Energierichtungen) bzw. Intelligentes Messsystem gewechselt werden.Sollte Westnetz nicht der zuständige Messstellenbetreiber sein, werde ich den Zählerwechsel bei diesem veranlassen.

•Die maximale Erzeugungsleistung von 600 VA wird nicht überschritten und es werden keine weiteren steckerfertigen PV-Anlagen betrieben.

•Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel Entsprechend VDE-AR-N 4105:2018-11„Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat liegt vor und kannauf Nachfrage vorgelegt werden


•Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. derMarktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Weitere Informationen hierzu stellt die Bundesnetzagentur zur Verfügung.

•Der VDE/FNN hat eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen unter www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose veröffentlicht.

Quelle VDE